AGB
1. Geltungsbereich
Die Nexum Production GmbH (nachfolgend auch „Verkäufer“ genannt) ist zum Vertragsabschluss ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit. Die Anwendbarkeit anderer Geschäftsbedingungen, insbesondere insoweit als sie den Geschäftsbedingungen der Nexum Production GmbH entgegenstehen, oder hiervon abweichen, werden abgelehnt; solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen binden die Nexum Production GmbH nicht. Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die Bedingungen der Nexum Production GmbH maßgebend.
2. Angebot, Vertragsabschluss und Geheimhaltung
2.1 Angebote der Nexum Production GmbH erfolgen stets, soweit sie nicht befristet sind, freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von dem Verkäufer schriftlich bestätigt sind. Für den Inhalt des Vertragsverhältnisses ist ausschließlich die schriftliche Bestätigung der Nexum Production GmbH maßgebend. Muster gelten als Typmuster, die Eigenschaften des Musters werden nicht garantiert. Die Vertriebsangestellten der Nexum Production GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der schriftlichen Verträge hinausgehen.
2.2 Nexum Production GmbH behält sich das Eigentum und die Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Rezepturen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von Nexum Production GmbH weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der Nexum Production GmbH diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihr im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
2.3 Grundsätzlich verpflichtet sich der Kunde zur Geheimhaltung aller Informationen bezüglich der Nexum Production GmbH, die nicht offenkundig sind. Der Missbrauch und die Weitergabe von Daten an Dritte ist strengstens untersagt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit zwischen Nexum Production GmbH und dem Kunden für die Dauer von 3 Jahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, dem Kunden von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung oder vom Kunden aufgrund einer gesetzlichen Regelung oder einer behördlichen oder richterlichen Anweisungüberlassen wurden.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb der vereinbarten Lieferzeit ab dem jeweiligen Auslieferungslager (Erfüllungsort). Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Ware unmöglich machen, oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebs- und Verkehrsstörungen und dergleichen, auch soweit sie Lieferanten der Nexum Production GmbH betreffen, entbinden die Nexum Production GmbH für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von den Lieferpflichten.
Zu einer Nachlieferung der ausgefallenen Mengen ist der Verkäufer nicht verpflichtet. Ansprüche des Vertragspartners (Kunden) auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, wenn die Nexum Production GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Einer Pflichtverletzung der Nexum Production GmbH steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Im Falle der Annullierung einer Bestellung verpflichtet sich der Kunde unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, der Nexum Production GmbH den entstandenen Schaden für die Aufwendungen und den eventuell entgangenen Gewinn zu entschädigen. Im Falle einer Nichtlieferung steht dem Kunde jedoch frühestens drei Monate nach dem vereinbarten Liefertermin ausschließlich das Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche werden abbedungen.
4. Verpackung
Erfolgt eine Verpackung in vom Kunde gelieferten Behältnissen, wird für die Geeignetheit der Verpackungen keine Gewähr übernommen. Die Nexum Production GmbH ist berechtigt, nicht geeignetes Verpackungsmaterial zu rügen. Erfolgt keine Nachlieferung des beanstandeten Verpackungsmaterials innerhalb von zwei Wochen, ist die Nexum Production GmbH berechtigt, geeignetes Material auf Kosten des Kunden einzusetzen. Die Nexum Production GmbH ist dabei bemüht ein geeignetes, den Wünschen des Kunden entsprechendes Verpackungsmaterial einzusetzen.
Jede Gefahr geht auf den Kunde über, sobald die bestellte Ware das Auslieferungslager verlassen oder dem Kunde zur Verfügung gestellt worden ist. Transportschäden sind unverzüglich bei der Nexum Production GmbH anzuzeigen. Sollte eine Spedition mit der Versendung beauftragt worden sein, so muss der eingetretene Schaden im Frachtbrief vermerkt sein. Bei Bahntransporten muss eine bahnamtliche Bescheinigung verlangt und unverzüglich eingereicht werden. In jedem Falle sind bei Transportschäden die jeweiligen Bedingungen des Spediteurs zu beachten und die Schäden auch diesem gegenüber geltend zu machen. Die Nexum Production GmbH ist jederzeit zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt. Mehr- oder Minderlieferungen von 10 % der Vertragsmenge sind zulässig.
5. Mängelrüge
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Nexum Production GmbH setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der Pflichten des Vertragspartners (Kunden) voraus. Der Kunde ist verpflichtet die Ware innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt zu prüfen. Mögliche Mängel sind innerhalb dieser Frist schriftlich bei der Nexum Production GmbH anzumelden.
Später erfolgte Mängelrügen werden nicht mehr anerkannt. Beanstandete Ware ist durch den Kunden bis zu der endgültigen Entscheidung der Nexum Production GmbH aufzubewahren und darf nur mit Zustimmung der Nexum Production GmbH zurückgesandt werden. Der Kunde hat der Nexum Production GmbH in jedem Fall die Begutachtung dieser Ware zu ermöglichen. Die Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich nach Wahl der Nexum Production GmbH auf Gutschrift, Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung.
Die Kosten jeglicher vom Kunden in Auftrag gegebenen Analysen werden von der Nexum Production GmbH nicht übernommen. Die lebensmittelrechtlich richtige Bezeichnung beim Kauf der Ware ist – unabhängig von der Produktbezeichnung der Nexum Production GmbH – Aufgabe des Kunden.
Im Falle begründeter Mängelrügen ist die Nexum Production GmbH lediglich verpflichtet, die gelieferte Ware zurückzunehmen und nach Wahl der Nexum Production GmbH entweder den Kaufpreis entsprechend dem Anteil der gerügten oder beanstandeten Ware zur Gesamtlieferung zu ermäßigen, oder mangelfreie Ersatzware zu liefern. Sofern die Ersatzlieferung erfolgt und diese fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Weitere darüber hinausgehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.
6. Verjährung
Ansprüche des Kunden wegen Sachmängel verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Ware, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist schriftlich angezeigt werden. Werden Eingriffe durch Dritte vorgenommen, oder die Ware nicht bestimmungsgemäß verwendet, gelagert oder behandelt, etc., entfällt jegliche Haftung der Nexum Production GmbH.
7. Preise, Zahlungsbedingungen, Mitwirkungspflichten des Kundes
7.1. Preisänderungen durch Lieferanten der Nexum Production GmbH bleiben in jedem Falle vorbehalten und können an den Kundenweitergegeben werden. Für die Rechnungsstellung sind allein die von den Werken oder Auslieferungslagern des Kunden beim Abgang ermittelten Mengen, Massen und Gewichten maßgebend. Die Rechnungen der Nexum Production GmbH sind sofort nach Erhalt rein netto zahlbar, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist die Nexum Production GmbH berechtigt, den Kaufpreis in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank ab dem Verfalltag zu verzinsen. Ein weitgehender Verzugsschaden bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Nexum Production GmbH ist darüber hinaus berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, bis der Kunde die offenen Forderungen vollständig beglichen hat. Die Nexum Production GmbH behält sich das Recht vor, die Forderungen an Dritte abzutreten.
7.2. Der Kunde unterstützt die Nexum Production GmbH bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen (z.B. Bekanntgabe der Lieferanschrift, Lieferung der Etiketten, Lieferung der geeigneten Verpackungen, Lieferung der gestellten Rohstoffe) rechtzeitig zu erbringen. Im Falle des Verzuges des Kunden ist die Nexum Production GmbH berechtigt, ihre bis dahin entstandenen Herstellungskosten abzurechnen. Der Verzug des Kunden tritt in dem Falle spätestens 14 Tage nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung durch die Nexum Production GmbH ein.
7.3 Nexum Production GmbH steht dafür ein, dass der Liefergegenstand einwandfrei und nach gültigem Lebensmittelrecht verarbeitet wird. Bei der Lohnfertigung nach Kundenvorgabe übernimmt die Nexum Production GmbH jedoch keine Gewährleistung für die chemischen und physikalischen Reaktionen und der Haltbarkeit des Endproduktes. Für die Richtigkeit zur Verfügung gestellter Rohstoffe haftet ausschließlich der Kunde. Die gesetzliche Produktanmeldung liegt generell in der Verantwortung des Kunden.
7.4 Kundenspezifische Materialien lagert Nexum Production GmbH bis zu 1 Monat kostenfrei ein. Über diesen Zeitraum hinaus werden Lagerkosten inklusive banküblicher Zinsen an den Kunden weiterbelastet. Nicht lagerfähige Materialien werden 14 Tage nach Erhalt des Prüfberichts vernichtet oder zurückgegeben.
Falls keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, werden Produktionsentwicklungskosten vom Kunden getragen. Unter Produktentwicklung fallen die Herstellung von Produktmustern und im Falle der Beauftragung auch das Erstellen von Etiketten. Werden die Etiketten vom Kunden bereitgestellt, übernimmt Nexum Production GmbH keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben auf den Etiketten.
Für die Verkehrsfähigkeit hinsichtlich Zusammensetzung, Dosierung, Etikettentext etc. übernimmt die Nexum Production GmbH keine Haftung bzw. Gewährleistung.
7.5 Produktkalkulation der Nexum Production GmbH basiert auf den in den Rezepturen angegebenen Mengen. Aufgrund unvermeidlicher produktionsbedingter Rohstoffverluste kann die Liefer- von der Bestellmenge um ca. 10% abweichen. Diese Abweichungen werden bei der Preisstellung der Nexum Production GmbH entsprechend berücksichtigt.
7.6 Bei Anfertigung nach Angaben des Kunden haftet dieser dafür, dass ihm sämtliche Patent-, Gebrauchsmuster- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte zustehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Nexum Production GmbH gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Ist die Nexum Production GmbH gezwungen, sich gerichtlich oder außergerichtlich gegen die Abwehr von Schutzrechten Dritter zur Wehr zu setzen, ist der Kunde darüber hinaus verpflichtet, sämtliche Prozesskosten zu übernehmen und angemessene Prozesskostenvorschüsse, an den von der Nexum Production GmbH beauftragten Rechtsanwalt zu entrichten.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum der Nexum Production GmbH bis der Kunde sämtliche Forderungen beglichen hat.
9. Zahlungsbedingungen
9.1. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb des auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels ohne Abzug fällig. Beanstandungen der Rechnung sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum gilt die Rechnung als anerkannt.
9.2. Ein Leistungsverweigerungsrecht des Kunden wird im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Eine Aufrechnung durch den Kunde ist nicht zulässig, soweit dessen Gegenforderung durch die Nexum Production GmbH schriftlich anerkannt wird, oder rechtskräftig festgestellt wurde.
9.3. Wird die Rechnung nicht beglichen, ist die Nexum Production GmbH berechtigt, den unter Ziffer 7.1. dieser Bedingungen vereinbarten Zinssatz zu verlangen.
9.4. Die Nexum Production GmbH ist berechtigt, trotz eventuell anders lautenden Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. In diesem Fall wird die Nexum Production GmbH den Kunden unverzüglich über Art und Höhe der erfolgten Verrechnung informieren.
9.5. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Nexum Production GmbH über den Betrag verfügen kann. Schecks und Wechsel werden ausschließlich erfüllungshalber angenommen.
9.6. Befindet sich der Kunde gegenüber der Nexum Production GmbH mit Zahlungsverpflichtungen um mehr als 14 Tage in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
9.7. Der Nexum Production GmbH gegenüber bestehenden Forderungen dürfen nur mit deren vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
10. Haftung
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Verkehrsfähigkeit der vertraglichen Produkte im jeweiligen Land. Dasselbe gilt für alle textlichen und werblichen Aussagen an der Verpackung sowie im Umfeld des Inverkehrbringens. Soweit sich aus der jeweiligen Gesetzeslage trotzdem eine Haftung der Nexum Production GmbH ergeben sollte, stellt der Kunde die Nexum Production GmbH im Innenverhältnis von jeglichen Ansprüchen frei und leistet einen entsprechenden Schadensausgleich, einschließlich sämtlicher Kosten zur Abwehr solcher Ansprüche.
Dies gilt insbesondere auch für entstehende Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten. Diese Regelung gilt auch, soweit Rechte Dritter durch das Inverkehrbringen des jeweiligen Produktes beeinträchtigt werden (z.B. Patentrechte, Markenrechte oder ähnliches). Dies gilt insbesondere für den Fall des Exports der Ware der Nexum Production GmbH durch den Kunden in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere falls durch die Erzeugnisse der Nexum Production GmbH Schutzrechte Dritter verletzt werden. Gleiches gilt, wenn durch unsachgemäße Verwendung Körperschäden oder Schäden an der Gesundheit sowie Sachschäden auftreten.
Die Nexum Production GmbH haftet ausschließlich für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten mit Ausnahme von ihren Kardinalpflichten. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich nicht auf Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
Die Gesamthaftung ist auf die vertraglich geschuldete Vergütung aus dem Auftrag in Höhe einer Jahresgebühr beschränkt, sofern vertragstypische und vorhersehbare Schäden abgedeckt sind.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist seitens der Nexum Production GmbH ausgeschlossen.
Ist ein Schaden beim Kunden sowohl auf ein Verschulden der Nexum Production GmbH als auch auf ein Verschulden vom Kundenzurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen.
11. Erfüllungsort
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Frankfurt am Main der Erfüllungsort.
12. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
13. Schlussbestimmungen
Die Durchführung des Vertrages, sowie seine rechtliche Bewertung, unterliegt dem deutschen Recht, unabhängig, ob der Vertrag im In- oder Ausland abgeschlossen wurde. In jedem Fall gilt, unter Ausschluss ausländischen Rechts insbesondere unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts und des Rechts der Europäischen Union, nur deutsches Recht.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen diese Vertrages, einschließlich dieser Regelung, ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.